1. Allgemeines
- AXA Mobility Services AG, Volketswil (nachfolgend «UPTO»), bietet ihren Kunden die folgenden
Fahrzeugnutzungsmöglichkeiten an:- Das Fahrzeug als Hauptmieter («Kunde») über die Online-Plattform www.upto.ch («UPTO-Plattform») zu nutzen;
und - das Fahrzeug auf Wunsch des Kunden zusätzlich über Sharing-Plattformen zeitweise an Dritte («Sharing-Nehmer») zur Nutzung zu überlassen.
- Das Fahrzeug als Hauptmieter («Kunde») über die Online-Plattform www.upto.ch («UPTO-Plattform») zu nutzen;
- UPTO und der Kunde werden je einzeln und zusammen auch als «Partei» bzw. «Parteien» bezeichnet.
- Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Nutzung des Fahrzeugs und der UPTO-Plattform (einschliesslich deren mobiler Applikation, «UPTO-App») durch den Kunden. Für das Rechtsverhältnis zwischen UPTO und Kunde gilt zudem der betreffende Mietvertrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der AXA Versicherungen AG («AVB») sowie die Datenschutzbestimmungen von UPTO.
- Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, dem Sharing-Nehmer sowie dem Sharing-Anbieter sind ausschliesslich durch die über die Sharing-Plattform abzuschliessenden Verträge geregelt.
- Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden.
- UPTO behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch Mitteilung per E-Mail an den Kunden anzupassen. Der Kunde kann seine Zustimmung zu den neuen AGB innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Anpassungen schriftlich ablehnen. Nutzt er das Fahrzeug und/oder die UPTO-Plattform nach Bekanntgabe der Anpassungen, gelten diese als akzeptiert. Bei einer Ablehnung der geänderten AGB behält sich UPTO vor, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
- Aus Gründen der sprachlichen Einfachheit wird in diesem Dokument die männliche Sprachform verwendet, wobei die weibliche Form stets als mit eingeschlossen gilt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Bei der Zahlungsmethode „Vorauskasse mit Rechnung“, hat der Kunde 10 Tage Zeit diese zu begleichen. Sobald die Zahlung bei UPTO eingegangen ist, wird der Kunde von UPTO kontaktiert, um den Abholort und Zeitpunkt zu vereinbaren.
2.2 Die Vertragsbeziehung zwischen UPTO und dem Kunden entsteht, indem der Kunde über die UPTO-Plattform seine Bestellung erfasst sowie die AGB und die AVB akzeptiert. UPTO bestätigt anschliessend das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses per Post oder per E-Mail.
2.3 Sämtliche Angebote auf www.upto.ch oder anderweitig sind unverbindlich.
3. Registrierung
3.1 Die Registrierung auf UPTO ist unentgeltlich und verpflichtet nicht zur Nutzung der UPTO-Plattform.
3.2 Registrierungsberechtigt sind voll handlungsfähige natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, die mindestens 21 Jahre alt und Inhaber eines in der Schweiz gültigen Führerausweises sind (Kategorie B – Lernfahrausweis genügt nicht).
3.2 Registrierungsberechtigt sind voll handlungsfähige natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, die mindestens 21 Jahre alt und Inhaber eines in der Schweiz gültigen Führerausweises sind (Kategorie B – Lernfahrausweis genügt nicht).
3.4 Es ist nur eine Anmeldung pro Person zulässig. UPTO behält sich vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.5 Bei der Anmeldung hat der Kunde alle für die Registrierung notwendigen Angaben wahrheitsgetreu anzugeben und ist damit einverstanden, dass UPTO seine Identität sowie Zahlungsfähigkeit prüfen kann.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle Anmeldedaten und Passwörter geheim zu halten und so aufzubewahren, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben. Das Benutzerkonto ist persönlich und nicht übertragbar.
4. Nutzung der UPTO Plattform
4.1 UPTO garantiert keine Mindestanzahl an verfügbaren Fahrzeugen und behält sich das Recht vor, die auf der UPTO-Plattform zur Verfügung stehenden Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern oder einzuschränken. UPTO kann die Nutzung von einzelnen Elementen an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen oder zusätzlicher Angaben knüpfen.
4.2 UPTO behält sich vor, die UPTO-Plattform nur für ausgewählte Betriebssysteme und gewisse Versionen davon zur Verfügung zu stellen. Aus Gründen der Kapazität, Sicherheit, Serverintegrität oder technischen Massnahmen, kann der Zugriff auf Leistungen der UPTO-Plattform eingeschränkt oder aufgehoben werden. UPTO wird soweit als möglich den Kunden vorab über solche Einschränkungen informieren.
4.3 Sollte der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften verstossen, abgeschlossene Verträge nicht einhalten, Rechte Dritter verletzen oder berechtigte Schutzinteressen von UPTO nicht anerkennen, kann der Kunde verwarnt werden. UPTO behält sich in der Folge vor, die Nutzung der Plattform generell oder für einzelne Kunden einzuschränken oder den Zugang zu sperren.
5. Nutzung des Fahrzeugs durch den Sharing-Nehmer
5.1 Der Kunde kann über diverse Sharing-Plattformen das gemietete Fahrzeug für eine bestimmte Zeitperiode zum Sharing zur Verfügung stellen.
5.2 Die Nutzung durch den Sharing-Nehmer richtet sich ausschliesslich nach den Rechtsgrundlagen des jeweiligen Sharing-Anbieters. UPTO gestattet das Sharing des gemieteten Fahrzeuges nach Massgabe der vorliegenden AGB, ist jedoch selbst nicht verantwortlich und hat keine Vertragsbeziehung mit dem Sharing-Nehmer.
6. Bewertung der Nutzer
Die Möglichkeit der Bewertung des Sharing-Nehmers nach erfolgter Nutzung des Fahrzeuges, richtet sich nach den Rechtsgrundlagen des jeweiligen Sharing-Anbieters.
7. Preise
7.1 Der für das Fahrzeug zu leistende Mietzins ist im separaten Mietvertrag geregelt.
7.2 Die Vergütung des vermittelten Fahrzeuges richtet sich nach den Rechtsgrundlagen des jeweiligen Sharing-Anbieters.
8. Haftung/Gewährleistung
Die Haftung von UPTO wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. UPTO haftet nicht für unvollständige Nutzerangaben sowie für die Nichteinhaltung der Sharing-Rechtsgrundlagen. Eingeschlossen, aber nicht beschränkt sind die zeitgerechte, korrekte Rückgabe des Fahrzeuges und die Bezahlung der Vergütung durch den Sharing-Nehmer.
9. Versicherung
Während der Nutzung des Fahrzeuges von UPTO, profitieren Sie von der AXA Motorfahrzeugversicherung (STRADA) und der Kollektiv-Rechtsschutzversicherung. Die dazugehörigen Vertragsbedingungen können der UPTO-Plattform (www.upto.ch) entnommen werden.
10. Weitere Bestimmungen
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit ist diese durch eine wirksame Vertragsbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.2 Auf diese AGB ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AGB und den damit zusammenhängenden Rechtsverhältnissen werden ausschliesslich durch die zuständigen Gerichte in Winterthur entschieden.