Alles Gute zum Geburtstag, liebe Schweizer Vignette!
Willkommen zu unserem Blog über die Schweizer Vignette – 40 Jahre Jubiläum!
In diesem Beitrag werden wir die Schweizer Vignette erklären, uns die Geschichte ansehen und wie sie sich im Laufe der Jahre entwickelt hat. Wir werden auch einen Blick darauf werfen, wie wir im Flottenmanagement sowie bei Kurz- und Langzeitmieten die Bestellungen der neuen Vignetten abwickeln. Zum Abschluss möchten wir Ihnen gerne einige Einblicke aus erster Hand von unseren Fachleuten geben.
Was ist eine Schweizer Vignette?
Die Schweizer Vignette ist eine Autobahnvignette, die es Fahrzeugen erlaubt, auf den Schweizer Autobahnen und Nationalstrassen zu fahren. Es gibt auch Nationalstrassen, welche keine Vignettenpflicht haben. Alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen benötigen eine Vignette. Sie ist für eine Dauer von 14 Monaten gültig, beginnend am 1. Dezember des Vorjahres und endend am 31. Januar des Folgejahres. Die Vignette kostet 40 Schweizer Franken für Personenwagen und leichte Motorräder. An Tankstellen, in Postfilialen, bei Autovermietungen und an Grenzübergängen kann die Schweizer Vignette gekauft werden. Online unter www.e-vignette.ch kann sie digital als E-Vignette bezogen werden. Mit der Angabe vom Zulassungsland und dem Kontrollschild kann unter dem angegebenen Link überprüft werden, ob eine gültige E-Vignette vorhanden ist. Wichtig zu wissen ist, dass diese Abfrage nur auf E-Vignetten zugreifen kann, welche beim Kauf als «öffentlich einsehbar» angewählt bzw. angekreuzt wurden. Die Vignette nicht zu beziehen und trotzdem auf vignettenpflichtigen Strecken zu fahren, kann teuer zu stehen kommen. Die Busse beträgt 200 Schweizer Franken, zusätzlich zum Kauf der Vignette.
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft, Via Portal: Ihr digitaler Schlüssel für E-Vignette und PSVA
Zur Geschichte der Vignette:
Wir drehen die Zeit zurück ins Jahr 1978. Auf Grund der schlechten Finanzlage des Bundes beauftragte der Nationalrat die zuständige Kommission mit der Ausarbeitung eines Entwurfs zur Erhebung einer Autobahngebühr. Im Jahr 1980 ging der Bundesrat beim Parlament auf die, durch die Autobahnvignette, zu erwartenden Mehreinnahmen von 200 bis 300 Millionen Franken pro Jahr ein. Der Bundesrat empfahl dem Parlament vorerst auf die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Nationalstrassen zu verzichten. Der Grund war der Pauschalcharakter, welcher eine gewisse Benachteiligung für die Gelegenheitsautofahrenden mit sich brachte. Im Nationalrat stiess die Idee jedoch auf breite Zustimmung. Zu reden gab einzig die Tatsache, dass die leichten Motorfahrzeuge ihre Strassenkosten bereits deckten und sich deshalb die Einführung einer Benutzungsgebühr nicht aufdrängte. Da voraussichtlich rund 80% der zusätzlichen Einnahmen durch den ausländischen Transitverkehr erbracht wurden, schien die Vignette als Mittel zur Sanierung des Bundeshaushaltes bei den Stimmbürgern populär zu sein. In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat die parlamentarische Initiative deutlich an. Der Ständerat stimmte der Verfassungsgrundlage für die Erhebung einer Autobahngebühr ebenfalls zu. Für die Benützung der Nationalstrassen erhob der Bund auf in- und ausländischen Motorfahrzeugen eine jährliche Abgabe von 30 Franken. Diese Erhebung war befristet bis zum 31. Dezember 1990.
Am Abstimmungssonntag, den 26. Februar 1984, wurde über die Einführung der Autobahnvignette abgestimmt. Mit 53% Ja-Stimmen wurde der «Bundesbeschluss über eine Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen», so lautet der offizielle Titel, angenommen. Auffällig für schweizerische Verhältnisse war die hohe Stimmbeteiligung von 52.8%. Die Westschweiz lehnte die Vorlage ab, am deutlichsten war der Kanton Genf. In der Deutschschweiz war nur der Kanton Schwyz gegen die Einführung einer Autobahnvignette. Schliesslich im Jahr 1985, führte die Schweiz als erstes Land in Europa die Vignette ein. Diese Einführung war ein Wendepunkt in der Schweizer Verkehrspolitik. In den ersten Jahren gab es einige Unsicherheiten und Beschwerden über die Gebühr. Um diese Bedenken zu zerstreuen, startete die Regierung eine Informationskampagne, in der die Notwendigkeit der Vignette und die Vorteile einer gut ausgebauten Infrastruktur erklärt wurden. Die Einnahmen aus der Vignette flossen in den Unterhalt der Nationalstraßen, in den öffentlichen Verkehr und in verschiedene umweltfreundliche Projekte. Da die Einnahmen die Erwartungen übertrafen, konnten zusätzliche Projekte zur Verkehrssicherheit und zum Umweltschutz realisiert werden. Somit akzeptierten viele Bürger die Vignette, da ihre Beiträge sichtbar zur Verbesserung der Infrastruktur beitrugen. Mit den Jahren wuchs die Akzeptanz und der Erwerb der Vignette wurde zur Routine. Die Schweizer Vignette wurde zum Symbol für die Mobilität in der Schweiz, welche für ihre gut ausgebauten Strassen bekannt ist.
Heutzutage ist die Autobahnvignette nicht nur eine wichtige Einnahmequelle für den Bund, sondern ebenso ein Beispiel für eine erfolgreiche Verkehrspolitik, die den Bedürfnissen der Autofahrer und Autofahrerinnen sowie der nachhaltigen Infrastruktur Rechnung trägt. Sie fördert die Mobilität und trägt zur Erhaltung der Schweizer Strassen bei – ein Modell, welches in anderen Ländern als Vorbild dient.
Im Jahr2013 wurde die Vignette erneut diskutiert, als eine Erhöhung von 40 auf 100 Schweizer Franken vorgeschlagen wurde. Diese Massnahme sollte die Einnahmen erhöhen, um den steigenden Kosten für die Strasseninfrastruktur gerecht zu werden. Der Bundesrat erachtete den höheren Preis – angesichts der vielen Verbesserungen – als verkraftbar. Ein Ja zur Vignetten-Vorlage hätte eine sinnvolle Erweiterung des Nationalstrassennetzes ermöglichen können: Viele Regionen hätten besser angebunden und mit Umfahrungen entlastet werden können. Jedoch hatte die Schweizer Stimmbevölkerung die Vignetten-Vorlage am 24. November 2013 abgelehnt. Viele Bürger/innen befürchteten eine finanzielle Belastung für Gelegenheitsfahrende.
Diese Geschichte zeigt, wie wichtig der Dialog mit der Bevölkerung ist. Es geht darum Lösungen zu finden, die sowohl den Infrastrukturbedürfnissen als auch den finanziellen Möglichkeiten der Bevölkerung gerecht werden.
Am 01.08.2023 wurde die elektronische Vignette (E-Vignette) eingeführt. Der wesentliche Unterschied zwischen der Klebevignette und der digitalen Vignette besteht darin, dass die Klebevignette an ein Fahrzeug und die E-Vignette an ein Kontrollschild gebunden ist. Dies könnte bei einem Fahrzeugwechsel bedeutend sein.
Wie läuft die Bestellung der Vignetten bei der AXA Mobility Services AG im Flottenmanagement ab?
Klebevignette oder digital – bei uns entscheidet die zuständige Person beim Flottenkunden, welche Art von Vignette gewünscht wird. Für die digitalen Bestellungen haben wir die betreffenden Fahrzeuge aus dem System gezogen und überprüft, damit kein Fahrzeug vergessen geht. Anschliessend wird anhand einer Excel-Datei mit den darin benötigten Informationen (vehicletype, country, plate, platecolor) eine Sammelbestellung ausgeführt.
Um die Klebevignette zu erhalten, dürfen die Fahrer/innen beim nächsten Treibstoff-Bezug an der Tankstelle mit der Tankkarte eine neue Autobahnvignette kaufen. Es gibt aber auch Flottenkunden, welche diese kostenlose Dienstleistung von uns noch nicht nutzen und sich selbst um die Beschaffung der Vignetten kümmern. Gerne können Sie sich hierfür bei uns melden, wir unterstützen Sie und nehmen dies gerne ab.
Für die Kundschaft der Kurz- und Langzeitmieten mit dem Basis- oder alles inklusive-Paket gibt es einheitlich eine digitale Vignette (Vorgehen wie beim Flottenmanagement). Es werden keine Klebevignetten mehr per Post verschickt. Ausgenommen von der Bestellung der Vignetten sind Kunden, welche nur eine Finanzierung (Leasing) über uns haben. Bei Fahrzeugübergaben oder Fahrzeugwechsel in den Übergangsmonaten Dezember und Januar wird die neue Vignette einmalig direkt auf die Windschutzscheibe geklebt. Somit kann der sorgenfreie Start mit dem neuen Fahrzeug auf den Schweizer Autobahnen und Nationalstrassen gewährleistet werden.
Einige Einblicke unserer Fachleute zur Vignette:
Bei einem Mittagessen versetzten sich die ältesten Fachleute unseres Unternehmens in eine Zeit zurück, in der die Vignette noch gar nicht existierte. Dabei erzählten sie, dass die Einführung der Vignette zu einem plötzlichen Kostenfaktor führte. Sie war jedoch unabdingbar, um die Kosten für den Strassenbau und die Instandhaltung der Schweizer Autobahnen und Nationalstrassen zu decken. Die Fachleute erinnerten sich daran, dass die Vignette einmal 30 Schweizer Franken kostete, bevor sie um die Jahrhundertwende aufgeschlagen hatte. Beim Verkauf der Vignetten gab es 1 Schweizer Franken an Provision für den Garagisten bzw. Verkäufer.
Im Laufe der Zeit hatte sich das Material verändert: Die Vignette ist zwar dünner, aber der Kleber ist besser geworden. Beim Erwähnen des Klebers mussten die Fachleute schmunzeln. In der Vergangenheit ist die Vignette an der Sonne heruntergefallen, denn der Kleber hatte sich von selbst abgelöst. Nach einem heissen Sonnentag klebte dann plötzlich keine Vignette mehr an der Windschutzscheibe. Zum Schmunzeln brachten uns die Fachleute auch bei der Erzählung, dass sie von den geeigneten Fahrzeugen die Vignetten weggenommen und bei den eigenen Fahrzeugen wiederverwendet haben. Sie hatten wohl schon früh den Umweltgedanken…
Wenn Sie Fragen zur Schweizer Vignette im Flottenmanagement haben, stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Vignettenwechsel,
Ihr AXA Mobility Services-Team
Bestellen Sie die Schweizer Vignette 2025 direkt über den QR-Code oder direkt über diese Webseite:
P.S. Falls Sie nebst Ihrem Kerngeschäft einen Fuhrpark betreiben, helfen unsere Flotten Experten nicht nur beim Wechsel der Vignette, sondern auch bei der gesamten Verwaltung Ihrer Dienstfahrzeuge. Nehmen Sie hier ein unverbindliches Beratungsgespräch in Anspruch und erfahren Sie wie wir Ihnen helfen können Ressourcen zu sparen.